Workshop zum AGG: Was ist Diskriminierung?

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. lädt ein zu einem Workshop über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz:

Was ist Diskriminierung?
Wie kann man sich wehren?

am Mittwoch, den 20.11.2013 von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Sitzungszimmer 1 des Rathauses der Stadt Schleswig

Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig
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Diskriminierung in Schleswig-Holstein – Bestandsaufnahme

Wie wirkt Diskriminierung? Welche Diskriminierungen gibt es in Schleswig-Holstein? Hilft das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Die Untersuchung des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V. „Diskriminierung in Schleswig-Holstein. Report zur Bestandsaufnahme der Diskriminierungserfahrungen und der Antidiskriminierungsarbeit“ gibt erste Antworten.

Am 10. Dezember ab 10.00 Uhr stellt der advsh das Projekt und den Report im Kiek In in Neumünster vor.

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Schulung „Umgang mit Alltagsdiskriminierung“

Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. laden ein zur Schulung

„Umgang mit Alltagsdiskriminierung in der Beratungs- und Netzwerkarbeit und wie kann das AGG helfen“

am 17. April 2013 von 11 bis 16 Uhr in Kiel.

Referentinnen: Birte Weiß und Inga Schwarz vom Verein Basis & Woge aus Hamburg

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Qualifizierung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Qualifizierung von Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen sowie Berater*innen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Seit 2006 gibt es in Deutschland das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es soll helfen, Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beseitigen.

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. berät und unterstützt seit 2010 landesweit Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.

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Was ist Diskriminierung? Diskriminierungsformen und Beispiele

Diskriminierungsformen Direkte Diskriminierung Sie liegt vor, wenn Sie persönlich und unmittelbar aus einem in § 1 AGG genannten Grund, der im Anwendungsbereich des AGG liegt, benachteiligt werden (genaue Definition in § 3 Abs.1 AGG). Indirekte Diskriminierung Sie liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren eine unbestimmte Gruppe von Menschen aus einem…

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Wem hilft der Antidiskriminierungsverband?

Der Antidiskriminierungsverband kann Menschen helfen, die sich im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminiert fühlen.

Der advsh ist ein Verband, der aufgrund des § 23 AGG gegründet worden und legitimiert ist. Als solcher ist er befugt, die besonderen Interessen von Personen und Personengruppen wahrzunehmen, die einen der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgründe geltend machen, soweit sich diese Gründe im Schutzbereich des AGG befinden.

Derartige Diskriminierungsgründe sind Benachteiligungen wegen:
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Diskriminierungsopfer wehren sich selten!

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zieht Bilanz: Möglichkeiten des Gesetzes weitgehend unbekannt / Fälle lösen sich oft durch Mediation

Arbeitgebende befürchteten eine Klagewelle, als im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat. Diese Befürchtung ging ins Leere. Dass es dennoch einen Bedarf an Beratung rund um das Thema Diskriminierung gibt, zeigt die Arbeit des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e. V.. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland, das über einen Antidiskriminierungsverband im Sinne des AGG verfügt.

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Fachtagung „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“

Fachtagung „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG: was es ist und wo es hilft“

Mittwoch, 07. März 2012 Landeshaus (Casino), Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Es ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligung aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieser Ziele haben im Jahr 2010 Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. gegründet. Der advsh berät zu allen genannten Diskriminierungstatbeständen und verfolgt damit den horizontalen Ansatz. Er dokumentiert die Fälle von Diskriminierung, um diese aus dem sozialen Dunkelbereich herauszuholen und um sie sichtbar zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Einflussnahme auf rechtspolitische Weiterentwicklung des AGG.

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Projekt „AGG, was es ist und wo es hilft“

AGG, was es ist und wo es hilft – Ein Projekt des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Berater*innen Schleswig-Holstein

Am 01.09.2011 startete das Projekt „AGG, was es ist und wo es hilft“, gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Es untersucht die Wirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Schleswig-Holstein. Die Laufzeit des Projektes beträgt 2 Jahre.

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