Neben seiner konkreten Hilfe für Diskriminierungsopfer setzt der Antidiskriminierungsverband sich dafür ein, das Antidiskriminierungsrecht des Bundes inhaltlich weiter zu entwickeln. Besonders dringend ist dabei eine großzügigere Fassung der Kompetenzen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Noch gibt es zu viele Fälle, in denen Antidiskriminierungsverbände nicht für ein Opfer aktiv werden dürfen, denn nicht jede Benachteiligung ist eine Diskriminierung nach dem Gesetz. Für die Betroffenen ist das oft eine bittere Erfahrung, die aus ihrer Sicht Benachteiligte erster und zweiter Klasse schafft. Hier wäre eine gesetzliche Klarstellung wichtig und richtig.

Dabei arbeitet der Antidiskriminierungsverband mit anderen Stellen zusammen: