Pressemitteilung: „Mehr Fortschritt wagen, heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“

Lobbyorganisationen fordern eine schnelle und tiefgreifende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

100 Organisationen darunter der Antidiskriminierungsverband SchleswigHolstein und der Flüchtlingsrat SchleswigHolstein haben heute am 25.01.2023 gemeinsam als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG ReformJetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum Gesetz und eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt und haben beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für
Antidiskriminierung Ferda Ataman übergeben.

Die AmpelKoalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt aber nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor. Eine Reform ist aber längst überfällig.

In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle Betroffene von Diskriminierung. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise auf Sozialer Status, Familiäre Fürsorgeplichten, Körpergewicht und Sprache ist daher dringend notwendig.

Auch muss das Recht auf Gleichbehandlung künftig alle Arbeitsmarktakteur*innen in die Pflicht nehmen, fordert Hanan Kadri, ehrenamtliche Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverandes SchleswigHolstein. Eine Novelle des AGG sollte Ausnahmen für Tendenzbetriebe wie die großen Religionsgemeinschaften und ihre Verbände beseitigen.

Das AGG ist außerdem nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche. Es muss daher ausgeweitet werden auf staatliches Handeln, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung wie beispielsweise „racial profiling“ angemessenen Rechtsschutz zu gewährleisten.

Solche Diskriminierungen, die regelmäßig auch von ausländerbehördlichem Verwaltungshandeln ausgehen, wenn z.B. Ungleichbehandlungen nach Staatsangehörigkeit gerechtfertigt werden, müssen gesetzlich ausgeschlossen werden“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat SchleswigHolstein.

Auch ist das rechtliche Vorgehen gegen erfahrene Diskriminierung in für die Betroffenen oft zu schwierig. Seit Jahren fordern Expert:innen daher die Einführung eines Verbandsklagerechts und weiterer Maßnahmen, um die Rechtsdurchsetzung zu unterstützen. Beispielsweise wird es den Opfern von Diskriminierung den Zugang zu ihren Rechten zu gewährleisten, ohne einen staatlichen Rechtshilfefonds nicht nachhaltig gelingen, mahnt Hanan Kadri.

Um dem Ziel eines fortschrittlichen Antidiskriminierungsrechts näher zu kommen und die Reformbestrebungen der Bundesregierung kritisch zu begleiten, hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) eine umfassende Ergänzungsliste zum AGG sowie eine von 100 Organisationen unterzeichnete Stellungnahme koordiniert. Hieraus hat sich nun das Bündnis „AGG ReformJetzt!“  gegründet, dass die langjährige Expertise im Diskriminierungsschutz von einem breiten thematischen sowie communitybasierten Spektrum an zivilgesellschaftlichen Organisationen bündelt.

“Das breit aufgestellte Bündnis, das gemeinsam eine schnelle und tiefgreifende Reform des Gesetzes fordert, zeigt, dass Antidiskriminierung ein gesamtgesellschaftliches Thema ist. Der Schutz vor Diskriminierung ist zentral in einer demokratischen Gesellschaft. Dazu gehört neben präventiven Maßnahmen auch ein wirksames Antidiskriminierungsrecht, das für Betroffene durchsetzbar sein muss.”, sagt Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd.

Pressekontakt:
Nadiye Ünsal,
nadiye.uensal@antidiskriminierung.org, 015730063279
Hanan Kadri, Antidiskriminierungsverband SH, T. 043164089007,
info@advsh.de

Anlagen:
Stellungnahme MEHR FORTSCHRITT WAGEN HEISST AUCH MEHR ANTIDISKRIMINIERUNG WAGEN! Zentrale Aspekte zur Stärkung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes, 25.1.2025

Ergänzungsliste zur AGGNovellierung, 25.1.2025

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.