Wem hilft der Antidiskriminierungsverband?

Der Antidiskriminierungsverband kann Menschen helfen, die sich im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminiert fühlen.

Der advsh ist ein Verband, der aufgrund des § 23 AGG gegründet worden und legitimiert ist. Als solcher ist er befugt, die besonderen Interessen von Personen und Personengruppen wahrzunehmen, die einen der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgründe geltend machen, soweit sich diese Gründe im Schutzbereich des AGG befinden.

Derartige Diskriminierungsgründe sind Benachteiligungen wegen:

  • ethnischer Zugehörigkeit/rassistischer Diskriminierung
  • Religion/Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Geschlecht
  • Sexueller Identität
  • Sexueller Orientierung

Vor derartigen Benachteiligungen schützt das AGG in folgenden Bereichen:

  • (berufliche) Beschäftigung
  • Sozialschutz
  • Gesundheitswesen
  • Soziale Vergünstigungen
  • Bildung
  • Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen inklusive Wohnraum

Das AGG kennt folgende Formen von Benachteiligungen:

  • Direkte (unmittelbare) Benachteiligung
  • Indirekte (mittelbare) Benachteiligung
  • Belästigungen (insb. sexuelle B.)
  • Anweisung zur Diskriminierung

Diese Begriffe sind in § 3 AGG näher erläutert.