Qualifizierung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Qualifizierung von Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen sowie Berater*innen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Seit 2006 gibt es in Deutschland das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es soll helfen, Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beseitigen.

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. berät und unterstützt seit 2010 landesweit Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.

Unser Angebot

Kennen Sie das AGG? Wissen Sie, wann Sie es in der Beratung heranziehen können? Was leistet das AGG und wo sind seine Grenzen?

Wenn Sie sich diese oder ähnliche Fragen stellen, kommen wir gerne zu Ihnen.
Um das AGG besser kennenzulernen und auch, um im Sinne des AGG beraten zu können, bietet der advsh im Rahmen des Projektes „AGG, was es ist und wo es hilft – ein Projekt zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern in Schleswig-Holstein“ Qualifizierungen für Berater*innen sowie für Vereine, Verbände und sonstige Institutionen an.

Dabei werden folgende Fragen berührt:

  • Wie erreichen Sie Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind?
  • Wie klären Sie diese Personen über ihre Rechte, speziell über das AGG auf?
  • Gibt es spezielle Anforderungen und Standards in der Beratungsarbeit?
  • Was sind die Chancen und Risiken der gerichtlichen Verfahren nach dem AGG?
  • Mit welchen Einrichtungen wollen Sie im Sinne des AGG kooperieren?

Kontakt

Wenn Sie Interesse haben,

mailen Sie uns: info@advsh.de

Download: Schulungs-Angebote 2013 Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein