Was ist Diskriminierung? Diskriminierungsformen und Beispiele
Diskriminierungsformen
Direkte Diskriminierung
Sie liegt vor, wenn Sie persönlich und unmittelbar aus einem in § 1 AGG genannten Grund, der im Anwendungsbereich des AGG liegt, benachteiligt werden (genaue Definition in § 3 Abs.1 AGG).
Indirekte Diskriminierung
Sie liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren eine unbestimmte Gruppe von Menschen aus einem in § 1 AGG genannten Grund abstrakt benachteiligen. Häufige Problematik z.B. bei Stellenausschreibungen (genaue Definition in § 3 Abs.2 AGG)
Belästigung
Sie ist als unerwünschte Verhaltensweise dann eine Benachteiligung, wenn sie mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang steht und die Würde der betreffenden Person verletzt. (genaue Definition in § 3 Abs.3 AGG)
Sexuelle Belästigung
Sie liegt vor bei einem unerwünschten, sexuell bestimmten Verhalten. (genaue Definition in § 3 Abs.4 AGG)
Beispiele für mögliche Diskriminierung
Eine Person wird wegen ihrer dunklen Hautfarbe in einer Diskothek abgewiesen. (Benachteiligung wegen der Ethnie)
Eine Familie mit muslimischem Glauben erhält von der Maklerin keinen Termin für eine Wohnungsbesichtigung, weil der Vermieter nicht an Muslime vermieten möchte. (Benachteiligung wegen der Religion)
Die Stellenausschreibung eines Gastronomiebetriebes beschränkt sich auf „Bewerber“ (-indirekte- Benachteiligung wegen des Geschlechts)
In einem Versicherungsunternehmen wird die Bewerbung einer Mitarbeiterin auf eine Beförderungsstelle abgelehnt, weil sie bereits über 50 Jahre alt ist (Benachteiligung wegen des Alters)
Eine Person, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, bewirbt sich als Computerprogrammiererin. Wegen ihrer Behinderung wird sie abgelehnt (Benachteiligung wegen der Behinderung, weil die Behinderung für die Tätigkeit unerheblich ist)
Ein Trainer setzt einen Fußballprofi nicht mehr ein, nachdem dessen homosexuelle Orientierung bekannt geworden war. (Benachteiligung wegen der sexuellen Identität)