UN-Welttag gegen Rassismus – Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Fragen und Antworten zum Thema

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Nr. 3/2014 vom 20. März 2014

UN-Welttag gegen Rassismus – Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Fragen und Antworten zum Thema

Rassismus gibt es überall: Im Beruf, in Schule und Ausbildung, in der Freizeit – etwa beim Diskothekenbesuch -, aber auch in Institutionen. Anlässlich des „Internationalen Tags zur Überwindung von Rassendiskriminierung“ am 21. März hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Internet wichtige Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt. „Wir wollen aufzeigen, was Rassismus ist – und vor allem, wie sich Betroffene dagegen wehren können“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, am Donnerstag in Berlin.

Was Rassismus genau ist, ist dabei nicht immer für jeden sofort ersichtlich.

Ganz unterschiedliche Handlungen, (Vor-)Urteile und Worte, aber auch scheinbar neutrale Regelungen können rassistisch diskriminierend sein. Dazu kommt: Oft sind den Betroffenen ihre Rechte gar nicht bekannt. So ist es zum Beispiel unzulässig, wenn ein Vermieter verfügt, keine Wohnungen an „Roma“ oder an „Türken“ zu vermieten. Auch im Bereich Beschäftigung und Beruf sowie bei Alltagsgeschäften haben Opfer bei einer nachgewiesenen Diskriminierung Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung. „Das gilt auch beim Diskobesuch, wenn Türsteher Besucher nur wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft abweisen“, sagte Lüders. Sie rief alle Betroffenen rassistischer Diskriminierung auf, aktiv dagegen vorzugehen. „Wenn Sie Diskriminierung erleben, lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Beraterinnen und Berater können Sie mit einer juristischen Erstberatung über mögliche rechtliche Schritte informieren“.

Der Welttag gegen Rassismus wird seit 1966 jährlich begangen. Er ist eine Reaktion auf das Massaker von Sharpeville vom 21. März 1960. Damals wurde eine friedliche Demonstration gegen ein Apartheid-Gesetz in Sharpeville in Südafrika brutal niedergeschlagen. Dabei starben 69 Menschen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de.

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Glinkastraße 24, 10117 Berlin

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