Qualifizierung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Qualifizierung von Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen sowie Berater*innen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Seit 2006 gibt es in Deutschland das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es soll helfen, Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beseitigen.

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. berät und unterstützt seit 2010 landesweit Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.

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