Pressemitteilung: „Beratung leisten kleine oft unterfinanzierte nicht-staatliche Stellen“ – advsh begrüßt die Initiative der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung

Von Diskriminierung Betroffene zu beraten und ihnen Unterstützung und rechtlichen Beistand zu leisten und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken: Das sind die zentralen Aufgaben des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e. V.

Der advsh besteht seit 12 Jahren und muss auch 15 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mangels Landesförderung seine Antidiskriminierungsberatungsangebote rein ehrenamtlich gewährleisten. Das Beratungsangebot des advsh richtet sich an Personen, die wegen ihres Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung, ihres Lebensalters, ihrer sexuellen Identität, ihre Herkunft oder auf Grund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden.

Wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) stellen auch wir hierzulande eine stetige Zunahme von Beratungsanfragen fest„, erklärt Hanan Kadri von der Geschäftsstelle des Antidiskriminierungsverbandes in Kiel unter Verweis auf die heutige Pressemitteilung des ADS. Voraussetzung, dass sich hier etwas ändert, sei eine finanzielle Absicherung zivilgesellschaftlicher professioneller Beratungs- und Beistandsleistungen für Diskriminierungsopfer seitens des Landes Schleswig-Holstein.

Wir begrüßen die Initiative der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, den Bedarf an flächendeckender Beratungsversorgung einzufordern, und hoffen, dass die schwarz-grüne Landesregierung den Ball auffängt und eine Förderung einer zivilgesellschaftlichen Beratung und des rechtlichen Beistands von Diskriminierungsopfern auch in Schleswig-Holstein auf den Weg bringt. Erfahrung und Expertise sind vorhanden„, erklärt Hanan Kadri.

gez. Hanan Kadri „ehrenamtliche Geschäftsführerin“, Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V., T. 0431- 640 878 27, info[at]advsh.de