Presseerklärung des Flüchtlingsrat und Antidiskriminierungsverband SH

Presseerklärung
Kiel, 9.9.2014

Flüchtlingsrat und Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zur Studie der Bundesantidiskriminierungsstelle über Einstellungen gegenüber Sinti und Roma in Deutschland:
Gesetzesinitiativen des Bundes befördern antiziganistische Diskriminierungen

„Die Befunde der Studie sind aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma dramatisch“, mahnt schon der erste Satz der gerade erschienenen Studie „Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung“ zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma in Deutschland. Die Antidiskriminierungsstelle hatte die lesenswerte Studie beim Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin und beim Institut für Vorurteils- und Konfliktforschung e. V. in Auftrag gegeben.

Rund 20 Prozent der Befragten wissen demnach nichts über die Verfolgungen und Ermordungen von Sinti und Roma zur Zeit des Nationalsozialismus. Fast die Hälfte der Befragten steht der Ansicht, Deutschland habe gegenüber den Sinti und Roma eine historische Verantwortung, skeptisch gegenüber oder teilt sie nicht. Sinti und Roma werden von jedem/jeder Dritten für unsympathisch gehalten, ebensoviele Befragte fänden es unangenehm, Sinti oder Roma in der Nachbarschaft zu haben.

Das sind nur einige Ausschnitte der Befunde, die die ADS und den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma dazu veranlassen, einen Forderungskatalog aufzustellen. Gefordert werden unter anderem Verbesserungen beim rechtlichen Schutz vor Diskriminierungen durch staatliche Stellen, ein eigenständiges Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände und das Ende des sogenannten „racial profiling“ durch die Polizeibehörden.

Der Flüchtlingsrat und der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein  begrüßen diesen Forderungskatalog ausdrücklich und formulieren insbesondere mit Blick auf die Tätigkeit des Gesetzgebers aus aktueller Sicht Ergänzungsbedarf. Denn die Umsetzung von zwei aktuellen Gesetzesinitiativen würde sich vor allem für Roma verheerend auswirken.
„Während der Bund unter den Ländern derzeit Mehrheiten für ein Gesetz sucht, das Flüchtlingen aus dem Westbalkan pauschal die Asylwürdigkeit abspricht,“ mahnt Andrea Dallek vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, „äußern Verwaltungsgerichte Zweifel an der Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Asylanträge serbischer Roma als offensichtlich unbegründet abzulehnen.“
Die von der Bundesregierung geplante Erklärung Serbiens, Mazedoniens und Bosnien-Herzegowinas zu sicheren Herkunftsstaaten ignoriere die systematisch diskriminierenden Bedingungen und damit Verfolgungstatbestände, denen Roma in diesen Ländern ausgesetzt seien.

Auch die aktuelle Gesetzesinitiative zur Verschärfung des EU-Freizügigkeitsrechtes konterkariert nach Ansicht beider Akteure die Forderungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, gegen institutionelle Diskriminierungen vorzugehen. Jana Pecenka vom Antidiskriminierungsverband erklärt: „Anstatt den vor allem gegen Roma gerichteten Generalverdacht des ‚Sozialbetrugs‘, als rassistisch und antiziganistisch zu entlarven, wird ihm hier durch eine Gesetzesinitiative Vorschub geleistet.“

• gez. Andrea Dallek, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., www.frsh.de
• gez. Jana Pecenka, Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V., advsh.de
pe_advshfrsh_9-9-2014