Antidiskriminierungsstelle: EU-Studie zu Gewalt gegen Frauen und sexueller Belästigung ist alarmierend

Pressemitteilung

Nr. 1/2014 vom 5. März 2014

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) schätzt die Ergebnisse der am Mittwoch veröffentlichten Großstudie der EU-Grundrechteagentur (FRA) zu Gewalt gegen Frauen als außerordentlich alarmierend ein. Drei von fünf der in Deutschland befragten Frauen haben demnach seit ihrem 15. Lebensjahr sexuelle Belästigungen erlebt, zum Beispiel unerwünschte Berührungen, Umarmungen oder Küsse; ein Drittel von ihnen explizit im Arbeitsumfeld.

„Das ist eine sehr hohe Quote, die uns zu denken geben muss“, sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Mittwoch in Berlin. Ein Jahr nach der „Aufschrei-Debatte“ und kurz vor dem Internationalen Frauentag werde damit deutlich, dass Sexismus und Belästigung in Deutschland „leider noch immer weit verbreitet sind“, sagte die ADS-Leiterin.

Besonders kritisch hob Lüders hervor, dass nach Angaben der EU-Grundrechteagentur etwa ein Drittel der Frauen, die nachweislich sexuelle Belästigung erlebt haben, diese Belästigung selbst als „nicht schwerwiegend“ einschätzten und mit niemanden darüber redeten. „Leider deckt sich dieser Befund mit unseren Beratungserfahrungen. Viele Frauen sprechen nicht über sexuelle Belästigung – häufig, weil sie sich keine Hilfe erhoffen, oft auch aus Scham. Ich appelliere an alle Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Sprechen Sie darüber! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet ausdrücklich sexuelle Belästigung. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie rechtlich gegen sexuelle Belästigung vorgehen können, wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie über Ihre Rechte im Falle einer sexuellen Belästigung. Wenn ein solcher Fall bekannt wird, hat der Arbeitgeber die Pflicht, die betroffenen Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen“. Auch Arbeitgeber sollten deshalb ihre Pflichten genau kennen.

Lüders verwies darauf, dass Belästiger mit „erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ rechnen müssten – „bis hin zur fristlosen Kündigung“. Solche Kündigungen seien mittlerweile auch von der Rechtsprechung anerkannt, ergänzte Lüders.

Weitere Informationen:

Der Report „Violence against Women“ der EU-Grundrechteagentur ist der weltweit größte dieser Art. EU-weit wurden mehr als 42 000 Frauen befragt, darunter 1500 in Deutschland. Die Studie finden Sie in voller Länge hier: www.fra.europa.eu.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.www.antidiskriminerungsstelle.de.

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