Wie hilft der Antidiskriminierungsverband?

Vorab: Sämtliche Hilfeleistungen des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V. sind kostenfrei.

Wenn Sie sich wegen einer Diskriminierung (Benachteiligung) an uns wenden, erhalten Sie zunächst Gelegenheit, Ihr Anliegen in einem eingehenden Gespräch darzustellen. Wir stellen fest, ob eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt und sprechen dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise durch. Möglich ist beispielsweise, dass wir die Gegenseite schriftlich kontaktieren und auf die Diskriminierung hinweisen.

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Diskriminierungsopfer wehren sich selten!

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zieht Bilanz: Möglichkeiten des Gesetzes weitgehend unbekannt / Fälle lösen sich oft durch Mediation

Arbeitgebende befürchteten eine Klagewelle, als im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat. Diese Befürchtung ging ins Leere. Dass es dennoch einen Bedarf an Beratung rund um das Thema Diskriminierung gibt, zeigt die Arbeit des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e. V.. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland, das über einen Antidiskriminierungsverband im Sinne des AGG verfügt.

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