Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zieht Bilanz: Möglichkeiten des Gesetzes weitgehend unbekannt / Fälle lösen sich oft durch Mediation
Arbeitgebende befürchteten eine Klagewelle, als im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat. Diese Befürchtung ging ins Leere. Dass es dennoch einen Bedarf an Beratung rund um das Thema Diskriminierung gibt, zeigt die Arbeit des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e. V.. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland, das über einen Antidiskriminierungsverband im Sinne des AGG verfügt.
(mehr …)
Fachtagung „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG: was es ist und wo es hilft“
Mittwoch, 07. März 2012 Landeshaus (Casino), Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Es ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligung aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieser Ziele haben im Jahr 2010 Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. gegründet. Der advsh berät zu allen genannten Diskriminierungstatbeständen und verfolgt damit den horizontalen Ansatz. Er dokumentiert die Fälle von Diskriminierung, um diese aus dem sozialen Dunkelbereich herauszuholen und um sie sichtbar zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Einflussnahme auf rechtspolitische Weiterentwicklung des AGG.
(mehr …)
AGG, was es ist und wo es hilft – Ein Projekt des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Berater*innen Schleswig-Holstein
Am 01.09.2011 startete das Projekt „AGG, was es ist und wo es hilft“, gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Es untersucht die Wirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Schleswig-Holstein. Die Laufzeit des Projektes beträgt 2 Jahre.
(mehr …)