Herzliche Einladung zur öffentlichen Veranstaltung zum Thema:
Diskriminierung: Sie können sich wehren!
Referent: Reinhard Pohl (Journalist und Autor)
Termin: 29. März 2014, Beginn: 16:00 Uhr
Ort: Feldstraße 3, 25335 Elmshorn
Immer wieder kann es passieren, dass man diskriminiert wird: An der Discotür oder bei der Wohnungssuche, bei einer Bewerbung oder bei einer Polizeikontrolle.
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Liebe Netzwerkpartner*innen, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zu unserem ersten Netzwerktreffen der Region SL-FL/NF/FL am Montag, dem 3. März 2014, von 15.00 bis 17.00 Uhr, im Sitzungssaal 2 des Schleswiger Rathauses, Rathausmarkt 1, einladen.
Für das Jahr 2014 sind insgesamt vier Termine an jeweils unterschiedlichen Standorten angesetzt. Hierbei sollen die Netzwerkpartner*innen, welche sich aus Akteur*innen von Beratungsstellen, aus Politik und Verwaltungen, Vereinen und Initiativen zusammensetzen, zusammenkommen und sich gegenseitig austauschen.
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Eine Bestandsaufnahme von Diskriminierungserfahrungen und der Diskriminierungsarbeit in Schleswig-Holstein
Dienstag, 10.12.2013
10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
„Kiek in!“ in Neumünster, Gartenstr. 32
Die Veranstaltung ist kostenlos, Anmeldungen bitte unter info@advsh.de
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Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. lädt ein zum
Workshop
„Mediation in der Antidiskriminierungsarbeit“
am Montag, den 02.12.2013
von 9:30 bis 15:30 Uhr
im Seminarraum des Frauennetzwerkes zur Arbeitssituation e.V.
Walkerdamm 1, 24103 Kiel
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Integration für alle Flüchtlinge & Migrant*innen
oder
Willkommen nur für die Nützlichen?
Podiumsdiskussion vor der Bundestagswahl
Kandidat*innen für die Wahl in den Deutschen Bundestag und Vertreter*innen der Parteien aus Schleswig-Holstein diskutieren mit Blick auf die Bundestagswahl Bedarfe einer künftigen Migrations- und Flüchtlingspolitik.
Montag ● 9. September 2013 ● um 19 Uhr
im Legienhof ● Lichtsaal ● Legienstraße 22 ● Kiel-Mitte
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Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt. So sind sie z. B. in Führungspositionen unterrepräsentiert und kämpfen noch immer um gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Benachteiligung erfahren auch Menschen mit Migrationshintergrund; dies drückt sich nicht zuletzt in einer Arbeitslosenquote aus, die doppelt so hoch ist wie die der Bevölkerung deutscher Herkunft. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen von rechtlichen Einschränkungen oder Vorbehalten seitens der Aufnahmegesellschaft bis hin zu fehlender Kenntnis des hiesigen Arbeitsmarktes oder gesundheitlichen Einschränkungen aufgrund von Traumatisierung.
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Von Januar bis Mai 2013 lädt der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. gemeinsam mit Kooperationspartnern zu einer fünfteiligen Veranstaltungsreihe über Islamfeindlichkeit und mögliche Gegenstrategien ins Kieler Landeshaus ein:
- Dienstag, 15. Januar 2013, 19.00 Uhr Zivilisation oder Barbarei
- Dienstag, 19. Februar 2013, 19.00 Uhr Deutsche Zustände – Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als gesellschaftliches Querschnittsphänomen
- Dienstag, 12. März 2013, 19.00 Uhr Islamkritik in Deutschland – Die Rolle der Medien
- Dienstag, 23. April 2013, 19.00 Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund islamischer Religionszugehörigkeit
- Dienstag, 21. Mai 2013, 19.00 Uhr Islamfeindlichkeit – Gegenstrategien und Handlungsbedarfe in Schleswig-Holstein
Alle Informationen zur Veranstaltungsreihe:
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Fachtagung „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG: was es ist und wo es hilft“
Mittwoch, 07. März 2012 Landeshaus (Casino), Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Es ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligung aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieser Ziele haben im Jahr 2010 Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. gegründet. Der advsh berät zu allen genannten Diskriminierungstatbeständen und verfolgt damit den horizontalen Ansatz. Er dokumentiert die Fälle von Diskriminierung, um diese aus dem sozialen Dunkelbereich herauszuholen und um sie sichtbar zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Einflussnahme auf rechtspolitische Weiterentwicklung des AGG.
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