Koalition gegen Diskriminierung

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein unterstützt Koalition gegen Diskriminierung

Schleswig-Holstein sollte der Koalition gegen Diskriminierung beitreten, fordern heute (27. April 2012) SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke im Landtag. Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. unterstützt diese Forderung ausdrücklich.

Die Koalition gegen Diskriminierung wird initiiert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie ist das politische Bekenntnis zu einer Gesellschaft, in der Vielfalt zählt und in der Diskriminierung verhindert wird. Auch in Schleswig-Holstein gibt es Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das öffentliche Bekenntnis eines Bundeslandes oder einer Kommune kann viel bewirken, wenn es darum geht, Diskriminierung wirksam abzubauen. (mehr …)

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Diskriminierungsopfer wehren sich selten!

Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zieht Bilanz: Möglichkeiten des Gesetzes weitgehend unbekannt / Fälle lösen sich oft durch Mediation

Arbeitgebende befürchteten eine Klagewelle, als im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat. Diese Befürchtung ging ins Leere. Dass es dennoch einen Bedarf an Beratung rund um das Thema Diskriminierung gibt, zeigt die Arbeit des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e. V.. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland, das über einen Antidiskriminierungsverband im Sinne des AGG verfügt.

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Fachtagung „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“

Fachtagung „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG: was es ist und wo es hilft“

Mittwoch, 07. März 2012 Landeshaus (Casino), Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Es ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligung aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieser Ziele haben im Jahr 2010 Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. gegründet. Der advsh berät zu allen genannten Diskriminierungstatbeständen und verfolgt damit den horizontalen Ansatz. Er dokumentiert die Fälle von Diskriminierung, um diese aus dem sozialen Dunkelbereich herauszuholen und um sie sichtbar zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Einflussnahme auf rechtspolitische Weiterentwicklung des AGG.

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Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. wird in diesem Jahr einen Report zur Bestandsaufnahme der Diskriminierungserfahrungen und der Antidiskriminierungsarbeit in unserem Bundesland herausgeben. Dem horizontalen Ansatz verpflichtet, wollen wir sämtliche Diskriminierungsmerkmale erfassen und wenden uns daher an verschiedenste Beratungsstellen.

Der Report ist Teil des Projekts „AGG, was es ist und wo es hilft – Ein Projekt zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Beraterinnen und Beratern in Schleswig-Holstein“ und wird gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Mitgliederversammlung am 13. März 2012

Die Mitgliederversammlung des Anitidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e. V. findet am 13. März 2012 um 17:00 Uhr statt. Ort: Zum Brook 4, 24143 Kiel (im Gebäude des Paritätischen Schleswig-Holstein)

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Projekt „AGG, was es ist und wo es hilft“

AGG, was es ist und wo es hilft – Ein Projekt des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Berater*innen Schleswig-Holstein

Am 01.09.2011 startete das Projekt „AGG, was es ist und wo es hilft“, gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Es untersucht die Wirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Schleswig-Holstein. Die Laufzeit des Projektes beträgt 2 Jahre.

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