Qualifizierung von Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen sowie Berater*innen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Seit 2006 gibt es in Deutschland das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es soll helfen, Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität zu beseitigen.
Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. berät und unterstützt seit 2010 landesweit Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.
Mit Erschütterung haben wir die Nachricht erhalten, dass unser Vorstandsmitglied Wulf Jöhnk im Alter von 74 Jahren gestorben ist. Wulf Jöhnk gehörte zu den Initiator*innen des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V.. Er setzte sich immer für eine gerechte Gesellschaft ein, in der Benachteiligung und Diskriminierung keinen Raum haben. Sein Tod…
Von Januar bis Mai 2013 lädt der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. gemeinsam mit Kooperationspartnern zu einer fünfteiligen Veranstaltungsreihe über Islamfeindlichkeit und mögliche Gegenstrategien ins Kieler Landeshaus ein:
- Dienstag, 15. Januar 2013, 19.00 Uhr Zivilisation oder Barbarei
- Dienstag, 19. Februar 2013, 19.00 Uhr Deutsche Zustände – Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als gesellschaftliches Querschnittsphänomen
- Dienstag, 12. März 2013, 19.00 Uhr Islamkritik in Deutschland – Die Rolle der Medien
- Dienstag, 23. April 2013, 19.00 Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund islamischer Religionszugehörigkeit
- Dienstag, 21. Mai 2013, 19.00 Uhr Islamfeindlichkeit – Gegenstrategien und Handlungsbedarfe in Schleswig-Holstein
Alle Informationen zur Veranstaltungsreihe:
(mehr …)
Diskriminierungsformen Direkte Diskriminierung Sie liegt vor, wenn Sie persönlich und unmittelbar aus einem in § 1 AGG genannten Grund, der im Anwendungsbereich des AGG liegt, benachteiligt werden (genaue Definition in § 3 Abs.1 AGG). Indirekte Diskriminierung Sie liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren eine unbestimmte Gruppe von Menschen aus einem…
Fühlen Sie sich diskriminiert?
– Und meinen Sie, dass es sich dabei um eine ungerechtfertigte Benachteiligung nach dem AGG handeln könnte?
Dann bietet Ihnen der advsh eine kostenlose Rechtsberatung an.
Und so versuchen wir Ihnen zu helfen:
(mehr …)
Der Antidiskriminierungsverband kann Menschen helfen, die sich im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminiert fühlen.
Der advsh ist ein Verband, der aufgrund des § 23 AGG gegründet worden und legitimiert ist. Als solcher ist er befugt, die besonderen Interessen von Personen und Personengruppen wahrzunehmen, die einen der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgründe geltend machen, soweit sich diese Gründe im Schutzbereich des AGG befinden.
Derartige Diskriminierungsgründe sind Benachteiligungen wegen:
(mehr …)
Vorab: Sämtliche Hilfeleistungen des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein (advsh) e. V. sind kostenfrei.
Wenn Sie sich wegen einer Diskriminierung (Benachteiligung) an uns wenden, erhalten Sie zunächst Gelegenheit, Ihr Anliegen in einem eingehenden Gespräch darzustellen. Wir stellen fest, ob eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt und sprechen dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise durch. Möglich ist beispielsweise, dass wir die Gegenseite schriftlich kontaktieren und auf die Diskriminierung hinweisen.
(mehr …)
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein unterstützt Koalition gegen Diskriminierung
Schleswig-Holstein sollte der Koalition gegen Diskriminierung beitreten, fordern heute (27. April 2012) SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke im Landtag. Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. unterstützt diese Forderung ausdrücklich.
Die Koalition gegen Diskriminierung wird initiiert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie ist das politische Bekenntnis zu einer Gesellschaft, in der Vielfalt zählt und in der Diskriminierung verhindert wird. Auch in Schleswig-Holstein gibt es Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das öffentliche Bekenntnis eines Bundeslandes oder einer Kommune kann viel bewirken, wenn es darum geht, Diskriminierung wirksam abzubauen. (mehr …)
Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. zieht Bilanz: Möglichkeiten des Gesetzes weitgehend unbekannt / Fälle lösen sich oft durch Mediation
Arbeitgebende befürchteten eine Klagewelle, als im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat. Diese Befürchtung ging ins Leere. Dass es dennoch einen Bedarf an Beratung rund um das Thema Diskriminierung gibt, zeigt die Arbeit des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein (advsh) e. V.. Schleswig-Holstein ist bislang das einzige Bundesland, das über einen Antidiskriminierungsverband im Sinne des AGG verfügt.
(mehr …)
Fachtagung „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG: was es ist und wo es hilft“
Mittwoch, 07. März 2012 Landeshaus (Casino), Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Es ist ein Bundesgesetz, das Benachteiligung aus Gründen rassistischer oder ethnischer Zuschreibungen, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieser Ziele haben im Jahr 2010 Vereine und Verbände sowie engagierte Personen den Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein (advsh) e. V. gegründet. Der advsh berät zu allen genannten Diskriminierungstatbeständen und verfolgt damit den horizontalen Ansatz. Er dokumentiert die Fälle von Diskriminierung, um diese aus dem sozialen Dunkelbereich herauszuholen und um sie sichtbar zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Einflussnahme auf rechtspolitische Weiterentwicklung des AGG.
(mehr …)